1965 wurden im Bistum Trier erstmals Pfarrausschüsse gebildet. Seitdem engagieren sich Frauen und Männer und junge Menschen in den Gremien einer Pfarrei. Sie bringen sich mit ihren Erfahrungen und Kompetenzen, mit ihrer Kraft und ihrer Zeit ein und sind mitverantwortlich, das kirchliche Leben zu gestalten.
Das 2. Vatikanische Konzil, das von 1962-1965 stattfand, hat in besonderer Weise die Verantwortung des ganzen Volkes Gottes betont. Alle Glieder des Gottesvolkes sind durch Taufe und Firmung gemeinsam berufen. In gemeinsamer Verantwortung haben alle Teil am Heilsauftrag der Kirche zum Dienst an den Menschen.
Das Mitwirken in den verfassten Gremien ist eine verbindliche und institutionalisierte Form der Mitverantwortung. Über viele Jahrzehnte hat sie sich in den Pfarreien bewährt.
Quelle: Präambel der Ordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier
Auf der Ebene der Pfarrei gibt es:
- den Vermögensverwaltungsrat und
- den Pfarrgemeinderat